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Historie

Hofmark Schedling

Hofmark Schedling

Trostberg um 1700
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Bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts bildeten in Altbayern zerstreut liegende, mit Grundbesitz ausgestattete Güter des Adels Bezirke verschiedenen Umfangs, deren Bewohner zwar der landesherrlichen Gesetzgebung und (mit Ausnahmen) Besteuerung, sowie der allgemeinen Wehrpflicht unterworfen waren, welche aber ihre eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit hatten: die sogenannten Hofmarken. Diese bildeten einen Bestandteil der Landesverfassung. Zu ihnen zählte auch Schedling.

Hofmarken lassen sich in Altbayern seit 1143 nachweisen. Zu deren Vermehrung dürfte nicht unwesentlich die berühmte, übrigens vom Besitzer des nahen Schlosses Stein, Heinrich dem Törringer, verfasste ottonische Handveste beigetragen haben. Damals ließ sich Herzog Otto III. von Niederbayern zum König der Ungarn krönen. Dieser Ehrgeiz kam ihm teuer zu stehen. Um seine erschöpften Kassen zu füllen, griff er zu einem denkwürdigen Mittel. Am St. Veitstag anno 1311 die im Schloss Stein an der Traun verfasste berühmte ottonische Handveste siegelnd, verkaufte er gegen hohe Geldsummen an Bischöfe, Ritter, Grafen, Städte und Märkte die niedere Gerichtsbarkeit. Nur Malefiz – Verbrechen (Totschlag, Diebstahl, Notzucht) unterstanden der herzoglichen Gerichtsbarkeit. 70 adelige Geschlechter erwarben auf diese Weise das Recht zur Bildung sogenannter Hofmarken.  

50 Jahre später ! 1361… Konrad der Herzheimer tätigt einen Verkauf, bei dem als Zeuge ein Zacharias von Schädling siegelte. Das ist die erste urkundliche Nachricht über Schedling. Da keine weitere urkundliche Nachricht aus jener Zeit vorliegt, sind wir auf die nähere Betrachtung des Namens „Zacharias von Schädling“ allein angewiesen.

Nach der Schreibweise des Namens müsste Zacharias von Schädling zum bairischen Hochadel gehört haben. Denn zur damaligen Zeit war in Baiern nur beim Hochadel (z.B. Abensberg, Ortenburg) das Prädikat mit „von“ in Gebrauch. Beim übrigen Adel war die Schreibweise des Namens bis in das 16. Jahrhundert ohne „von“ und dieses nur dann üblich, wenn dem Stammnamen die Herkunftsbezeichnung (Besitzung) angehängt wurde, wie es heute auch bei den bürgerlichen Namen der Fall ist. Es hat also der Namensträger Zacharias nicht nur in Schedling gewohnt, sondern dieses tatsächlich auch besessen und dieser dem Adelsstande angehört.

Die Bestätigung hierfür dürfte die Geschichte der Hofmark Höhenrain (Ob. ARCH. B. 8, H.2) liefern. Nach ihr ist vorgenannter Zacharias, Pfleger in Neubeuern bei Rosenheim, ein Sohn des 1358 verstorbenen „weisen und vesten Ritters Herrn Zacharias von Höhenrain“ (auch Zachreis genannt), Pfleger in Wasserburg von 1341 – 1357, der 1348 mit Otto von Pienzenau zu entscheiden hatte, wie es „zwischen Herzog Stephan und Ludwig dem Römer und Frau Margaretha, der Kaiserin von Rom in Betreff der Gejaidhaiser Grienwald und Wolfstain“ zu halten sei. Beide, Vater und Sohn, waren Inhaber der Hofmark Höhenrain, Pfleger und Richter zu Kling, sowie Kuchlmeister zu Tegernsee.

Wieder verstummen nun die Nachrichten.

Ein dreiviertel Jahrhundert vergeht. Erst 1429 erhalten wir wieder eine urkundliche Nachricht. Jetzt ist ein Hans Schedlinger zu Schedling (Pfleger in Raschenberg) auf Schedling seßhaft. 1460 folgt ihm ein Oswald Schedlinger zu Schedling. Er war Pfleger in Laufen, dann Zöllner, Kastner und Pflegsverwalter in Trostberg, hierauf Pfleger in Stein und 1485 Salzmayer in Reichenhall. Er musste ein hohes Ansehen genossen haben, denn er hatte für seinen Herrn Oswald dem Törringer einen Streit zwischen Herzheimer und dem Richter Edlinger in Trostberg zu schlichten. Dem Hans Schedlinger folgten 1487 ein Georg (dessen Tochter Walburga war verehelicht mit dem Edlen Hans Giebinger von Leutenberg, jetzt Niedernfels, Stammschloss Giebing bei Hohenaschau, Pfleger zu Trostberg), 1509 ein Heinrich, 1511 ein Wolfgang und 1534 wieder ein Georg Schedlinger zu Schedling (Pfleger in Mittergars, aber auch „der Probstey und Hofmarch niedern Gars Verwalter 1538“) nach. Wolfgang Schedlinger verkaufte am 5.2.1511 an das St. Anna-Gotteshaus in Tacherting das Mitterholz zu Biburg „in Feldkirchner Creutztracht“. Von weiteren belanglosen Verkäufen abgesehen, ist über ihre Zeit nichts belegt.

Im Jahre 1590 bezeichnet sich der Pfleger in Trostberg Hans Karl von Etzdorf als Besitzer von Schedling. Im Jahre 1601 war die Hofmark dem Edlen und Vesten Hans Christoffen von Aham zu Wildenau „aigenthomlich“. Die von Aham (Aheimer) waren ein altbayerisches Adelsgeschlecht. Hans Christof von Aham dürfte im ersten oder zweiten Monat des Jahres 1629 verstorben sein. Das entnehmen wir einem Schreiben des Pflegers Karl von Etzdorf vom 26. 3. 1629, der berichtete, das Hans Christof von Aham „kurz verrukhter Zeit“ verstorben und der Besitz auf dessen Sohn Hans Adam von Aham übergegangen sei. Nach dessen Ableben befand er sich im Eigentum seiner Gattin, der Edlen und gestrengen Frauen Maria Magdalena Aham auf Schedling geborene von Taufkirchen wittib.

Und wieder versagen von da ab genauere Spuren. Wir wissen nur, dass in der Folgezeit die Hofmark Eigentum des Freiherrn von Großschedl, Pflegsverwalter in Wald a.d. Alz, war (ehedem ein reichbegütertes Bürgergeschlecht in Regensburg und 1623 in den Adelsstand erhoben), das den Besitz am 11.01.1668 an Kriegsrat, Generalwachtmeister, Obrist zu Fueß Freiherrn von Puech, Herrn auf Wolkerseich und Thann, Taufkirchen und Pening, verkaufte. Aus der Verkaufsurkunde und den anderen Belegen ist zum ersten Male der Umfang der Hofmark Schedling einigermaßen erkennbar. Er umfasste zunächst das Schloss mit den umliegenden drei Häuschen und den Baumgarten außerhalb dem unteren Tor, also (mit Ausnahme des Siechenhauses = Friedhof) das heutige Gebiet rechts und links der Altöttingerstrasse bis einschließlich Kaltenbrunn und dem aus Holz erbaut gewesenen Kaltenbrunner Häusl. Das ebenfalls zur Hofmark gehörig gewesene sog. Pechlerhaus (heutiges Hofmeierhaus, Lederhandlung) lag unmittelbar an der Brücke und genoss nur gnadenhalber das Gartenrecht.

Die Verwaltung der Hofmark musste ein Amtmann gehandhabt haben, denn Freiherr von Puech, Inhaber eines Regiments und „Stattpfleger zu Thonauwörth“, war oft auf Kriegszügen und außerdem noch militärischer Erzieher des bayerischen Churfürsten Ferdinand Maria, sowie Kommandant der Chf. Haupt- und Residenzstadt München. Von einer schweren Verwundung betroffen, verpfändete er den Sitz an Leonhard Pfisterer um 3100 fl. Die Verpfändung soll „Leib Lebenslang mit allen Rechten, Stift und Gilt auf ein beständiges und unwiderrufliches End verliehen“ sein. In einer Eingabe um die Zuerkennung der „Jurisdiktion“ schilderte Pfisterer seine Erlebnisse als Seeoffizier auf einem „venetianischen Kriegsschiff“, die Belagerung der „niederländischen Veste Göncz“, die Uebernahme des Regiments des Obristleutnants Mackei, der in Grafenau verstarb. Der verpfändete Adelssitz dürfte Pfisterer keine allzu große Freude bereitet haben. Puech starb und um den Sitz schlangen sich in einem vieljährigen Streit Ritter, Tod und Teufel. Pfisterer erblickte in der Verpfändung einen Erwerb bzw. will kurz vor Puechs Ableben den Besitz noch schnell erworben haben. Die Erben des Puech zweifelten diesen dramatischen Vorgang an und sahen in der Verpfändung nur eine Verpachtung. Der Ritter, der hierüber aussagen konnte, war tot.

Des Streitens müde geworden, verkaufte Pfisterer den Sitz im Jahre 1687 an Freiherrn Louis de Ocforth, Kommandant zu Braunau und Churf, Kämmerer zu Köln, um 4900 Gulden. Er stellte daraufhin denen von Puech anheim, nun gegen de Ocforth vorzugehen. Was sich in Scheding unter dessen Inhaberschaft ereignete und was alles über de Ocforth kam, wurde bereits in der Geschichte des Marktes besprochen. Freiherr Louis Carl de Ocforth verstarb am 13. 12. 1724 zu Schedling. Seiner Ehe entsprangen in Scheding 7 Kinder. Nach seinem Ableben übernahm der erstgeborene Sohn Freiherr Adam Ludwig de Ocforth die Hofmark. Er vermählte sich am 24. 9. 1725 mit Baronesse Maria Magdalena Elisabeth Winklhofer, die ihm zu Schedling vier Kinder gebar. Im Alter von 58 Jahren verkaufte er den Sitz (1758) dem Hoch- und Wohlgeborenen Herrn Maximilian Josef Freiherrn von Berchem. Dem Erwerb der Hofmark Schedling ging durch Freiherrn von Berchem der Ankauf des Edelsitzes „Herzheim“ voraus, wodurch jetzt hinfort die Bezeichnung Hofmark Schedling / Herzheim einige Jahrzehnte gemeinsam erfolgt.

Der neue Hofherr war Besitzer mehrerer Güter, ferner Hofkammerpräsident und Konferenzminister des Churfürsten Max Josef III. von Bayern und wurde von seinen Kritikern als eine „skrupellose, gewalttätige und eigennützige Persönlichkeit“ bezeichnet. Es entzieht sich meiner Aufgabe und Kenntnis, ob diese Vorwürfe berechtigt erscheinen. Es wolle bedacht werden, dass in jener Zeit Eifersucht und Rivalität der Beamten untereinander, langwieriger Instanzenzug, Unbildung, Bestechlichkeit der unteren Beamtenkreise, Klikenwesen und mangelhafte Besoldung der Angestellten eine ersprießliche Tätigkeit stark erschwerten und gebieterisch eine energische Persönlichkeit verlangten, die das verlotterte Staatswesen vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch bewahrte.

Trotz der großen dienstlichen Beanspruchung kümmerte sich der Minister um die kleinsten Vorgänge auf seinen Gütern. Sogar auf landwirtschaftliche Fragen bezog sich seine Sorge. Er ließ nicht nur 21 Rebhühner aus der Pfalz nach Haiming bringen, um sie dort heimisch zu machen, sondern sorgte auch für eine gute Viehwirtschaft auf seinem Gute Piesing. In einem Briefe vom 4. Mai 1759 schrieb er wegen Piesing: „Zehn Kühe seien zu wenig, es sollten vier schöne Kälberkühe mit den „Kalbln“ dazu gekauft werden, welche „in dem Gericht Trostberg durch Herrn Mainberg von Altenmarkt am leichtesten beigebracht werden können. Die Aufziehkälber sollten ja gut warm gehalten und gut gefüttert werden“. Wer die mit umfangreichen Randnoten versehenen und in Urschrift zurückgegebenen Berichte liest, kann von Minister Berchem nur einen Eindruck gewinnen: Ehrlichkeit, Sparsamkeit, tiefe Religiosität und eine ergreifende Liebe zu Sohn und Enkeln.

Die Betreuung der Hofmark und des Patrimonialgerichtes Trostberg blieb einem juristisch vorgebildeten Verwalter anvertraut. Dieser hatte die Hintersassen zur Stift zu berufen, Dienste und Scharwerke, Handel und Wandel der Untertanen zu überwachen und Schuldige zur Verantwortung zu ziehen.

Die Ausübung der umfangreichen Jagd, die sich bis nahe an den Chiemsee, von dort über Seeon nach Wasserburg und bis Wald a.d. Alz erstreckte, oblag dem Ueberreiter, d.h. einem Jagdaufseher und Jagdgehilfen, die stets für 8 gut ausgebildete Jagdhunde zu sorgen hatten. Ohne diese, so schrieb Berchem, ließe sich kein guter Jäger und keine gute Jagd denken. Untaugliche Jagdhunde mussten alljährlich ausgemustert und ersetzt werden.

Die Fischerei auf eigenem und dem von Baumburg erpachteten Fischwasserrecht oblag einem hauptamtlichen Fischer, der im Alter von 82 Jahren pensioniert und durch dessen Sohn ersetzt wurde. Verwalter, Jäger und Fischer wohnten um das Schloss Schedling.

Der Güterkomplex der vereinigten Edelsitze erstreckte sich auf nahezu 40 Herdstätten (Edling, Hochreit, Scheermühle, Wiesmühle, Oed, Biburg, Großschwarz, Weikertsham, Kienberg, Brunnham usw.).

Diese Hintersassen hatten ihre Güter in Erbrecht oder Leibrecht, in Freisitift oder Baurecht inne. Nach dem Tode des Mannes konnten die Witwe und die Kinder auf dem Gute belassen werden, wenn sie imstande waren, es zu bewirtschaften; evtl. sollte die Witwe heiraten. Heiraten war aber nur mit Erlaubnis des Hofherrn gestattet und nur innerhalb der Hofmark; auf unbefugte Heirat außerhalb der Hofmark war eine Geldstrafe gesetzt. Söhne und Töchter der Untertanen wurden gleichfalls Untertanen. Niemand durfte auf seinem Hofe ohne Wissen und Willen des Hofherrn etwas verpfänden oder verkaufen. In allem musste der Grundholde dienstbar und gehorsam sein und „alles tun, was einem frummen Hintersassen wohl ansteht, und alles unterlassen, was ihm nicht gut ansteht“.

Jeder musste Haus und Hof „stiftlich und baulich“ halten, Felder, Gärten, Weiden und Wiesmade mit Zäunen und Hecken (Grenzsteine gab es nicht) wohl verwahren, ohne etwas zu verschmälern oder zu verrücken. Alle Hintersassen mussten Zins und Zehnten geben, wie es vertraglich bestimmt war. Der Getreidedienst musste alljährlich am Unschuldigen Kindertag erfüllt werden. Zu diesem Zweck übermittelte der Minister stets ein Getreidedienst-Register mit der Anweisung, dass nur Getreide von guter Qualität einzunehmen und im Amtsgetreidekasten im Schlosse (wo es mehrmals wurmig wurde) unterzubringen sei. Beispielsweise waren abzuliefern, um nur einige zu nennen, von Johann Linner, Müller, Mögling: 65 Weizengarben, 80 Korngarben, 31 Habermandeln. Wagner zu Mögling: 28 Weizengarben, 110 Korngarben, 30 Habermandeln. Vom Großkletter: 16 Weizengarben, 52 Korngarben, 18 Habermandeln.

Auch Scharwerk mussten die Untertanen leisten im Schloss, auf Feldern, Wiesen und Gärten, beim Säen und Ernten; die einen mit Ross und Wagen, die anderen mit Händen, Hacken und Schaufeln. Ebenso Holz führen und hacken. Dafür bekamen sie nur teilweise einen Taglohn. Dieser betrug von Georgi bis Michaeli: für den Mann 20, für das Weib 16 kr; für die übrige Jahreszeit: für den Mann 15, für das Weib 12 kr. Zu jener Zeit betrug der Taglohn im Markte durchwegs bereits 30 kr.

Der Hofherr übte auch die niedrige Gerichtsbarkeit über seine Untertanen aus. Nur Malefizverbrechen, wie Mord und Totschlag, gehörten vor das Landgericht. Die Verfehlungen der Untertanen wurden mit Strafen geahndet. So war es Sitte und Brauch.

Durch seine große Beanspruchung war der Minister selten auf Besuch in Trostberg. Nur vom 30. 9. 1760 liegt ein von ihm auf Schedling gefertigtes Handschreiben an seinen Sohn Karl vor. 1772 wurde Berchem in den Grafenstand erhoben, 1775 von einem Schlaganfall heimgesucht und 1777 setzte ein mit schwarzem Siegellack versehener Brief die Bewohner von Schedling und Herzheim in Schmerz und Trauer. Der Grundherr war verstorben.

Das Erbe übernahm sein Sohn, Graf Carl von Berchem, der sich im Oktober 1759 mit der Tochter des Obersthofmarschalls, später Oberstkämmerers Grafen Guido Josef von Taufkirchen vermählte und in Burghausen wohnte.

Noch änderte sich nichts an dem (unsozialen) Verhältnis zwischen Herrn und Untertan. Die Abgaben blieben ebenfalls unverändert. Am 18. 5. 1781 schrieb der Verwalter Obermeier seinem gräflichen Herrn, dass der Maler Soll, welcher seit 27. 3. 1761, also seit 20 Jahren, die Malerei ausübe und sich ziemlich emporgeschwungen, sowohl das Schloss Schedling, insonderheit aber den Saal sehr schön ausgemalen habe, sich im Markte seßhaft zu machen gedenke und daher sich anzufragen gestatte, ob er selbst einen anständigen Mieter beibringe.

Durchwegs wurden nur solche Leute aufgenommen, die dem Hofherrn nicht zur Last fallen konnten. Denn seine Hofmark hatte mit dem Markte nichts zu tun; sie war durchaus selbständig, eine Ortsverwaltung für sich, die auch für die eigenen Fürsorgelasten aufzukommen hatte.

Die Vorwürfe, die man seinem Vater machte, sich etwa drei Millionen Mark (wahrscheinlich fl.- eigene Anmerkung) angeeignet zu haben, sind sicherlich übertrieben.  Er hätte alsdann gewiss nicht von der Kirche, welche stets die beliebteste und zahlungskräftigste Geldgeberin für den verschuldeten Adel war, 10. 000 fl. Kirchengelder aufzunehmen und darüber hinaus seinem Sohne dauernd strengste Pflichterfüllung und „peinlichste Sparsamkeit“ aufzuerlegen brauchen. Jedenfalls würde sich der „millionenreich“ Graf Carl von Berchem am 24. 1. 1792 nicht zum Verkaufe des Edelsitzes „Herzheim“ an Freiherrn A. von Leyten genötigt gesehen haben.

Mit dem Ausscheiden des Sitzes Herzheim schrumpfte die Hofmark Schedling wieder stark zusammen. Nur einige Jahrzehnte haben Herzheims Untertanen mit jenen von Schedling das Schicksal gemeinsam getragen.

Als auch Graf Carl von Berchem im Jahre 1801 auf seinem Gute Piesing starb, versammelten sich Dienerschaft und Hintersassen in der Stadtpfarrkirche zu einem feierlichen Seelengottesdienste. Die Kosten des Leichenmahls, bestehend aus „Nudlsuppe, Lungl vor Essen, dünste Leber, Pasteten mit Kitzfleisch gefüllt, Gemüß, Würst und 1 Rehschlögl, 3 gebratene Hendl (a 22 kr.) Rindfleisch, Dorten mit Gebäck und Hausbrot, Bier und Wein“, in Höhe von 34 fl. wurden von der gutsherrlichen Administration getragen und von dem neuen Herrn auf Schedling, Graf Max von Berchem, ohne Erinnerung zur Zahlung angewiesen.

Wenige Jahre später (1803) verkaufte Max von Berchem den nebenan gelegenen „uralten Rittersitz“ (heutiger Krankenhausanbau) an Freiherrn von Kronegg. Kronegg war 12 Jahre alt, als sein Vater Joh. Leopold von Kronegg, Mautner in Braunau, starb. Berchems Vater nahm diesen Jungen im Einverständnis mit dem Minister als Mündel auf und beide widmeten ihm ihre ganze Sorge. Allein Kronegg war und blieb ein schwerer Junge, lügenhaft, sowie liderlich, und machte seinen Erziehern nur wenig Freude. Trotz strengster Erziehung und der zweimaligen Züchtigung mit je „70 Rutenstreichen“ war Kronegg nicht zu bessern. Erst eine noch zu Lebzeiten des Ministers angeordnete scharfe militärische Erziehung scheint Kronegg zu einem brauchbaren Menschen gemacht zu haben. Anscheinend gefiel es Kronegg in der Nähe Berchems nicht, denn ein Jahr später verkaufte er den alten Rittersitz Trostberg an Johann Baptist Bronnath. Auch er muss darin keine glückliche Heimat gefunden haben. Graf Max von Berchem hat ihn wieder zurückgekauft und damit die beiden Schlösser wieder zu einem geschlossenen Besitztum vereinigt.

Der neue Hof- und Gerichtsherr war oft lange Zeit abwesend; er hielt sich häufig bis zu 8 Monaten in Italien auf. Bis er eines Tages wiederkam, war sein Verwalter Senninger nach Landshut verzogen. Die Stelle wurde nunmehr dem Rechtspraktikanten Dölzl übertragen, der des Sitzes letzter Verwalter wurde. Bereits vor seinem Antritt hatte sich mit dem Gemeindeedikt vom 24.9.1808 eine grundlegende Neuordnung zu vollziehen angefangen. Das Edikt verfügte, dass jeder Markt mit den nahe daran gelegenen Meierhöfen eine Gemeinde bildet. Gleichzeitig verschwand das alte Bürgerrecht der Städte und Märkte. „Gemeindemitglied“ war fortan jeder ortsansässige Grundbesitzer oder Gewerbetreibende. Die „Eingemeindung“ der Hofmark Schedling war zu vollziehen. Diese Erscheinung suchte man noch beliebig zu handhaben und trat anlässlich der Erhebung einer Marktgebühr für das von den Untertanen der Hofmark auf den Markt in Trostberg gebrachte Obst dadurch besonders hervor, dass der Marktdiener sich berechtigt fühlte, ein „Standgeld“ zu verlangen. Wenn Schedling auch einverleibt sei, so seien dessen Bewohner doch noch als „marktfremde“ Besucher anzusehen, meinte dieser. Diesem Vorgehen suchte der Graf mit einer Beschwerde zu begegnen. Darin schrieb er: „Entweder es bestünde eine Einverleibung, dann müssen meine Untertanen mit den Bewohnern „jenseits der Brücke“ gleichberechtigt sein und die Bewohner „diesseits der Brücke“ gesetzlich nicht als fremd qualifiziert werden“.

Man wird seitens des Marktes die Beschwerde nicht für tragisch genommen und auch der Graf wird alsbald eingesehen haben, dass durch einschneidende Veränderungen im staatsrechtlichen Bestande ein Absterben der privaten Jurisdiktion in vollem Schwunge war und die Säkularisation einen Großteil der Hofmarken schon weggefegt hatte. Mandate, Verordnungen und Lehenedikte suchten die jahrhundertealte Lehenherrschaft zu brechen, die letzten Reste hofmärkischer Untertänigkeit aufzuheben und ein freies bäuerliches Eigentum herbeizuführen. Graf Berchem war schlau genug, um sich der gewaltsamen Enteignung seiner gutsherrlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen, die 1848 gekommen wäre. Er nahm bereits unterm 30. 9. 1833 die Auspflichtung der Gerichtshintersassen an den Staat (Landgericht Trostberg) vor.

Mit diesem Tage war die historische Hofmark Schedling erloschen. Die Hintersassen wurden freie und gleichberechtigte Bewohner des Marktes, die mit ihm Freud und Leid, Rechte und Lasten nun gemeinsam trugen.

Berchem verkaufte 1855 seine beiden Schlösser an den Markt Trostberg. Eines hiervon (Schedling) übertrug man den Englischen Fräulein zur Errichtung einer Mädchenschule, das andere „uralte Ritterschloss“ wurde hinfort das Bruderhaus des Marktes, das, 1942 dem Landkreis verkauft, zur Erweiterung des Kreiskrankenhauses herangezogen wurde.

Das war, in gedrängter Darstellung gebracht, das Schicksal zweier ehrwürdiger Schlösser. Ist auch ehemaliger Ritterglanz und Adelsruhm auf ihnen erloschen, so sind sie uns als stolze Wahrzeichen aus Trostbergs alten Tagen, neben den kümmerlichen Ueberresten der ehemaligen Burg, doch lieb und aller Pflege wert.

Quelle: Autor Ludwig Sailer, Trostberg Stadt und Land im Spiegel der Geschichte

 

Schloss Schedling um 1700
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Chronologie

  • 1361 - erstmalige Erwähnung eines „Zacharias von Schädling“, einem Mitglied des bairischen Hochadels
  • 1403 - wird im toerringischen Lehensbuch Hans Schedlinger zu Schedling als Inhaber des Sitzes erwähnt. Hans Schedlinger zu Schedling war Pfleger in Raschenberg
  • 1460 - per Erbe an Oswald zu Schedling, Pfleger in Laufen
  • 1487 - per Erbe an Georg Schedlinger zu Schedling
  • 1509 - per Erbe an Heinrich Schedlinger zu Schedling
  • 1511 - per Erbe an Wolfgang Schedlinger zu Schedling
  • 1534 - per Erbe an Georg Schedlinger zu Schedling
  • 1590 - bezeichnet sich ein Hans Karl von Etzdorf als Besitzer von Schedling
  • 1601 - war der Besitzer von Schedling „der Edle und Veste“ Hans Christoffen von Aham zu Wildenau
  • 1629 - per Erbe an Sohn Hans Adam von Aham später per Erbe an Witwe Maria Magdalena von Aham auf Schedling
  • 1652 - am 14. Februar verkauft an Freiherrn von Großschedl, Pflege- und Kastamtverwalter zu Schloss Wald an der Alz
  • Schloss Wald an der Alz wurde 1806 von Brauereibesitzer und Blechfabrikant Michael Rechl 1806 erworben
  • Freiherr Großschedl war Spross eines reichbegüterten Bürgergeschlechts in Regensburg und wird 1623 in den Adelsstand erhoben
  • 1668 - am 11. Januar verkauft an Obrist Freiherr von Puech, Herr auf Wolkerseich und Thann, Taufkirchen und Pening, Inhaber eines Regiments und „Stadtpfleger zu Thonauwörth“, sowie militärischer Erzieher des bayerischen Churfürsten Ferdinand  Maria und Kommandant der Churfürstlichen Haupt- und Residenzstadt München
  • 1687 - Verkauf an Baron Louis de Ocforth, Kommandant zu Braunau und Churfürstlicher Kämmerer zu Köln, für 4900 Gulden
  • 1724 - per Erbe am 13. Dezember an Baron Adam Ludwig de Ocforth
  • 1758 - Verkauf an Maximilian Josef Reichsfreiherr von Berchem, Minister des Churfürsten
  • Max Josef III. von Bayern, 1772 in den Grafenstand erhoben, 1777 verstorben
  • Zur Hofmark gehörten: Edling, Hochreit, Scheermühle, Wiesmühle, Oed, Biburg, Großschwarz, Weikertsham, Kienberg, Brunnham, Mögling, Herzheim usw.
  • In der Hofmark war das Heiraten nur mit Erlaubnis des Hofherrn gestattet und nur innerhalb der Hofmark.
  • 1777 - per Erbe an Carl Graf von Berchem. 1792 errichtete dieser die Schlosskapelle.
  • 1801 - verstarb Carl Graf von Berchem.
  • 1801 - per Erbe an Max Graf von Berchem
  • 1833 - Aufhebung der Hofmarkgerichtsbarkeit und Erlöschen der Hofmark
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