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Gastaufnahmebedingungen

Turm zu Schloss Schedling

1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1.1 Der Gast bietet mit der Buchung dem Vermieter den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 

1.2 Der Gastaufnahmevertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich und wird an den buchenden Gast per E-Mail oder per Post übermittelt. 

1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle, in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der buchende Gast versichert, für die in der Buchung mit aufgeführten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein. Er erkennt auch für die, durch ihn in der Buchung mit angemeldeten Personen, diesen Gastaufnahmevertrag an.

1.4 Der gesamte Schriftverkehr wird via E-Mail geführt und nur in Ausnahmefällen per Post übermittelt. Gast und Vermieter benennen hierzu eine gültige E-Mail Adresse und erkennen die Rechtsverbindlichkeit des per E-Mail geführten Schriftverkehrs an. 


Leistungen und Preise

2.1 Die im Angebot des Vermieters angegebenen Preise sind Endpreise, einschließlich der  gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller  Nebenkosten, soweit nicht anders angegeben.
Die angegebenen Preise gelten pro Ferienwohnung und Nacht. Zusätzliche vom Gast gewünschte Leistungen, wie z.B. einen Frühstückslieferservice rechnet der entsprechende Dienstleistungsbetrieb direkt mit dem Gast ab.

2.2 Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den Angaben im Internet.

2.3 Die Bewerbung der Ferienwohnungen durch fremde Dritte z.B. in Journalen, Reiseführer, Bücher etc. stellen für den Vermieter keine Grundlage einer geschuldeten Leistungspflicht dar.

 

3 Bezahlung

3.1 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Gast verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen, soweit nichts anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart ist. 

3.2 Die restlichen 50 % des vereinbarten Gesamtaufenthaltspreises sind 10 Tage vor Anreise fällig, soweit nichts anderes in der Buchungsbestätigung vereinbart ist.

3.3 Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich in Euro.

3.4 Werden die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet, ist der Vermieter, nach  erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und  Schadensersatz nach Ziffer 3.2. zu verlangen. Die Mahnung erfolgt schriftlich via E-Mail an die vom Gast benannte E-Mail Adresse nach Ziffer 1.4. Die Übermittlung der Mahnung per Post wird an die vom Gast benannte Anschrift versandt.  

 

4 Schließanlage

4.1 Der gesamte Turm zu Schloss Schedling ist mit einer Schließanlage ausgestattet. Bei Schlüsselverlust muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. 

4.2 Der Gast verpflichtet sich, die überlassenen Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Im Falle eines Schlüsselverlustes haftet der Gast voll umfänglich für den entstandenen Schaden. 
Der Schlüsselverlust ist dem Vermieter umgehend anzuzeigen.

4.3 Der Vermieter empfiehlt, sich für den Falle eines Schlüsselverlustes ausreichend über die private Haftpflichtversicherung zu schützen. 


 
5 Rücktritt

5.1 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

5.2 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.

5.2.1 Rücktritt 30 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn:
anfallende Gebühr in Höhe von 90 % des Gesamtaufenthaltspreises

Der Vermieter bemüht sich um eine anderweitige Vermietung der Ferienwohnung, jedoch ohne Verpflichtung zu vermehrter Anstrengung  und unter  Beibehaltung der Vermietungskonditionen. Im Erfolgsfalle ist der Vermieter verpflichtet, sich die Einnahmen aus der Neuvermietung auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen.
Ist keine anderweitige Vermietung möglich, so sind die ersparten Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anzurechnen. Der Wert der ersparten Aufwendungen wird pauschal mit  10 % des vereinbarten Aufenthaltspreises angesetzt.

5.2.2 Rücktritt bis 90 bis 30 Tagen vor Mietbeginn:
anfallende Gebühr in Höhe von 50 % des Gesamtaufenthaltspreises

5.2.3 Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn:
anfallende Gebühr in Höhe von 30 % des Gesamtaufenthaltspreises

5.3 Die Rücktrittserklärung ist schriftlich zu formulieren und via E-Mail an die vom Vermieter benannte E-Mail Adresse nach Ziffer 1.4 zu übermitteln. Die Übermittlung der Rücktrittserklärung per Post ist an die Postanschrift des Vermieters zu senden.

5.4 Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktritts-Versicherung. Beispielsweise die ADAC-Reiserücktritts-Versicherung ».

 

6 Mängel der Vermietungsleistung

6.1 Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

 

7 Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob Fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen  Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruht. Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht.

7.2 Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB §701ff).

 

8 Verjährung

8.1 Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in drei Jahren.

 

9 Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1 Es findet deutsches Recht Anwendung.

9.2 Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

9.3 Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt  der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des BHB als ausschließlicher  Gerichtsstand vereinbart.

 

10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

10.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

 

11 Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

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